Allgemeine, Geschäftsbedingungen / Leihbedingungen

  1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung der geliehenen Ausrüstung.
  2. Die Ausrüstung ist nicht versichert (bei Auftrag Risikobeitrag möglich). Mittels Zuschlag von 10% der Mietsumme übernimmt der Vermieter das Bruchrisiko zu 100% und das Diebstahlrisiko zu 80%.
  3. Im Falle von Verlust der Ausrüstung durch Diebstahl oder Totalschaden ohne Haftungsvereinbarung wird dem Mieter die Hälfte des vom Hersteller empfohlenen Listenpreises in Rechnung gestellt bzw. angelastet.
  4. Im Falle von Diebstahl oder Verlust der Ausrüstung muss der Kunde bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
  5. Im Falle von Diebstahl oder Verlust der Ausrüstung mit Haftungsvereinbarung wird dem Mieter ein Selbstbehalt von 20% des Marktwertes der Jeweiligen in Rechnung stellen.
  6. Bei unsachgemäßer und teilweiser Beschädigung des Materials ohne Haftungsvereinbarung wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.
  7. Der Umtausch der Ausrüstung während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit möglich. Auch der Tausch gegen Artikel höherer Kategorien ist gegen einen Aufpreis möglich, jedoch ist eine Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerterer Kategorien nicht möglich.
  8. Die Ausrüstung muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist 09.00 Uhr morgens des darauffolgenden Tages.
  9. Die vorzeitige Auflösung des Leihvertrages ist mittels Rückgabe der Ausrüstung möglich, jedoch ohne Rückvergütung der vereinbarten Leihgebühr. Rückvergütungen werden ausschließlich bei Krankheit/ Unfall, unter Vorlegen eines ärztlichen Zeugnisses, vorgenommen.
  10. Die Einstellung einer Skibindung wird laut von Ihnen abgegebenen Werten, und laut Anweisungen des Herstellers vorgenommen.